„In dieser Welt gibt es nichts Sicheres als den Tod und die Steuern.“ (Benjamin Franklin)

Maja Behrmann ist noch nicht Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), aber fast!

Im Jahr 2022 habe ich eine Ausbildung zum Testamentsvollstrecker absolviert. Der Lehrgang umfasste 120 Zeitstunden und zwei Klausuren. Dabei wurde mir das Handwerkszeug zu einer professionellen Testamentsvollstreckung mitgegeben.

Hier wurde ein Schwerpunkt im Zivilrecht gelegt – ich habe mich im BGB mit dem Erbrecht, Familienrecht und Testamentsvollstreckerrecht beschäftigt. Dazu kamen natürlich auch die steuerrechtlichen Aspekte und Probleme. Ich wurde geschult, wie Nachlassverfahren am Gericht ablaufen. Als Nebengebiete habe ich Grundzüge der Mediation und Vermögensverwaltung erlernt. Da Stiftungen immer wichtiger werden, war auch das Stiftungsrecht Unterrichtsinhalt.

Derzeit arbeite ich an den praktischen Fällen, die ich nachweisen muss, um den Zusatz „Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) führen zu dürfen. Ich bin Mitglied der AGT e.V. – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge. Regelmäßig gehe ich dazu auf Fortbildungen und Tagungen, um immer die aktuellen Informationen parat zu haben.

Aber – was ist Testamentsvollstreckung eigentlich und wofür brauche ich es? Grundsätzlich gilt: Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache! Der Begriff „Testamentsvollstreckung“ klingt etwas sperrig und auch, wenn man ehrlich ist, sehr morbid. Für einen professionellen Testamentsvollstrecker, der nicht der Nachbar, Kumpel oder jemand aus der Verwandtschaft ist, ist die Abwicklung des Erbfalls eine Dienstleistung. Der Testamentsvollstrecker ist eine neutrale Person, die den Erben Arbeit abnimmt, dafür sorgt, dass alles fair bleibt und der sich strikt an das Testament hält, um den Willen des Erblassers umzusetzen. Das heißt, ich helfe bei der Erbauseinandersetzung und kann bei der Sicherstellung der Versorgung von Ehegatten und Kindern beraten.

Wer will sich schon gerne mit seinem eigenen Tod auseinandersetzen und die Verteilung des Nachlasses planen? Niemand. Also schiebt man das Thema einfach vor sich her, regelt nichts, hat es aber im Hinterkopf und ein schlechtes Gewissen, weiß, dass man „da“ endlich mal was tun muss. Und im Fall der Fälle herrscht Chaos – nichts ist geregelt, die trauernden Angehörigen sind emotional überfordert und es kommt oftmals zu Streitereien, der Familienfrieden ist in Gefahr. Im schlimmsten Fall ist die Familie auf ewig zerstritten, weil jeder sich von den anderen unfair behandelt fühlt. Oder die Erben sind schlicht und einfach überfordert sich um die vielen, kleinen Schritte zu kümmern, die nötig sind.

Daher meine Frage: Ist es nicht auf Dauer viel beruhigender, wenn man zu Lebzeiten mit dem späteren Testamentsvollstrecker gesprochen hat und seine Wünsche und Pläne mitgeteilt hat. Testamentsvollstreckung beginnt bei mir daher so früh wie möglich und ist ein längerer Prozess. Wir lernen uns kennen, wir stellen das vorhandene Vermögen zusammen, wir klären die familiäre Situation. Beratung bedeutet hier für mich, dass wir steueroptimiert nach Ihren Wünschen das Testament so anpassen, dass es „für Sie passt“. Wenn dabei noch Steuern gespart werden – und oft ist hier noch viel Potential – umso besser.

Wir entwickeln Ideen, was noch möglich wäre und am Ende freuen Sie sich, dass Sie alles rechtzeitig geregelt haben und Ihren Erben langwierige Streitigkeiten ersparen und sich jemand, nämlich ich als Ihre Testamentsvollstreckerin, später um die Abwicklung Ihres Nachlasses kümmert und Ihren Erben die Arbeit abnimmt. Wir werden über die Jahre ein Vertrauensverhältnis aufbauen und gerne regelmäßig noch einmal über Ihr Testament sprechen.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Interesse an einer Testamentsvollstreckung haben. Gerne berate ich Sie aber auch nur zum Erbschaftsteuerrecht und die steueroptimale Anpassung Ihres Testamentes – wir nennen es kurz Testaments-TÜV, denn ein unglücklich formuliertes Testament kann später zu sehr viel Ärger führen.

Seit 2023 bin ich Mitglied der AGT e.V. – der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. – einer Interessengemeinschaft für Testamentsvollstrecker.